AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

(Stand: Januar 2020)


§1 ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH
-01- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. -02- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
-01- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Länge, Ausrüstung, Material, Design bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. -02- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. -03- Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäfts mit einem unserer Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird dem Kunden unverzüglich zurückerstattet. -04- Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Auftrags- bzw. Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. -05- Fixtermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 3 ZAHLUNGEN
-01- Unsere Rechnungen, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist, sind sofort und ohne jeglichen Abzug zu zahlen. -02- Soweit der Kunde Verbraucher ist, hat er während des Verzugs die Geldschuld mit 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, und soweit er Unternehmer ist, hat er während des Verzugs die Geldschuld mit 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns ferner vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. -03- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. -04- Auch bei anders lautender Bestimmung des Kunden sind wir berechtigt, Zahlungen auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, wobei Zahlungen zunächst auf Zinsen und Kosten und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet werden. -05- Handelsvertreter und Handlungsgehilfen sind für uns nur inkassoberechtigt, wenn sie eine entsprechende schriftliche Vollmacht von uns besitzen.

§ 4 GEFAHRÜBERGANG UND VERSENDUNGSKAUF
-01- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, so geht bei diesem Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung mit der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten durch uns versichert. -02- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. -03- Höhere Gewalt einschließlich Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbot, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen des Betriebs oder des Transports oder sonstigen Umstände, die uns oder unseren Vorlieferanten ohne Verschulden die rechtzeitige Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder nach unserer Wahl hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann uns unter angemessener Fristsetzung auffordern zu erklären, ob wir binnen angemessener Frist liefern oder zurücktreten. -04- Zum vereinbarten Termin versandbereit gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk oder Lager geliefert zu betrachten. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann oder wenn die Ware auf Wunsch des Kunden eingelagert wird. Bei Lieferung frei Verwendungsstelle des Kunden trägt der Kunde alle Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Ware abzunehmen hat. -05- Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel sowie Verpackung sind unserer Wahl überlassen. Die Kosten der Versendung trägt der Kunde, wenn die Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgen soll. -06- Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB, wobei eine Frist von längstens zwei Wochen gewährt wird. Ist der Kunde Verbraucher, soll er offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe der Ware an ihn schriftlich rügen. Erfolgt eine Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Die Ware gilt gegenüber Unternehmern mit Absendung oder mit Einlagerung in jeder Beziehung als vertragsmäßig geliefert und abgenommen.

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT UND VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
-01- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Im Verkehr mit Verbrauchern gilt dies nur für unsere Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag. Sobald also die Forderung vom Verbraucher aus dem jeweiligen Liefervertrag erfüllt ist, geht das Eigentum an der Ware, auf den sich der Liefervertrag bezogen hat, auf den Verbraucher über. -02- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Zession aufzudecken und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. -03- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG
-01 - Unternehmer müssen uns nach Maßgabe des § 377 HGB offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von längstens zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, soweit nicht der offensichtliche Mangel vom Unternehmer bereits bei der Entgegennahme der Ware gerügt worden ist. -02- Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Nimmt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verschulden von uns ein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatz wegen eines Personenschadens. -03- Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Gewährleistung. -04- Unsere Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmern ein Jahr, bei Verbrauchern zwei Jahre, dies jeweils ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß § 4 in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. -05- Unsere Produktbeschreibung oder die unserer Zulieferer ist für die Beschaffenheit der Ware abschließend. Öffentliche Äußerungen sowie mündliche Anpreisungen oder Werbungen stellen nur bei schriftlicher Bestätigung eine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. -06- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
-01- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leichter fahrlässiger Pflichtverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung nur unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie bei Ansprüchen wegen Personenschäden und bei groben Verschulden (§ 309 Ziffer 7 a und b BGB).

§ 8 ENTSORGUNG NACH DEM ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE-GESETZ
-01- Soweit der Kunde Unternehmer ist, übernimmt er die Pflicht, gelieferte Ware, die unter das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz fällt, nach der Nutzungsbeendigung bei sich oder seinen weiteren Abnehmern auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. -02- Soweit der Kunde Unternehmer ist, stellt er uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. II Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. -03- Der Anspruch von uns auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden, wenn er Unternehmer ist, verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmers und/oder dessen Abnehmern bei uns über die Nutzungsbeendigung.

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
-01- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. -02- Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. -03- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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